Unsere Ernährungstherapie und Beratung entspricht den Anforderungen des § 43 SGB 5 (Rehabilitative Einzelberatung) und § 20 SGB 5 (Präventive Beratung), wird damit von den Krankenkassen anerkannt und kann auf ärztliche Verordnung (Rezept) verschrieben werden. Unsere Vorteile für Sie:
- kassenanerkannt und erstattungsfähig
- qualifizierte Ernährungsfachkräfte (w/m/d)
- als Therapie in unserer Praxis oder online
Jedes Alter stellt unterschiedliche Anforderungen an unseren Körper. Somit hat auch die Versorgung mit Nahrungsmitteln in allen Lebensphasen einen unterschiedlichen Schwerpunkt und verlangt differenzierte Ernährungsempfehlungen. Bei folgenden Diagnosen bieten wir qualifizierte Ernährungstherapie und Beratung:
- Lebensmittelintoleranzen und Lebensmittelallergien
- Fettstoffwechselstörungen
- Erhöhte Cholesterinwerte
- Übergewicht und Untergewicht
- Herz- und Kreislauferkrankungen
- Diabetes mellitus
- Erhöhte Purinwerte und Gicht
- Gallenerkrankungen
- Ernährung bei Demenz
- Darmerkrankungen
- Verstopfung
- Osteoporose
Download / Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zur Verordnung einer Ernährungsthearpie
Für weitere Informationen und eine persönliche Beratung setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Wir informieren Sie gerne und unverbindlich unter Fon 0511. 4 73 97 09 oder einfach per E-Mail.